Gemeinsames Kommunique der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Republik Oesterreich ueber die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen China und Oesterreich
2004-05-13 15:53
Veröffentlicht am 27. Mai 1971
Die Regierung der Volksrepublik China und die
Regierung der Republik Österreich haben beschlossen,
gemäß den Prinzipien der gegenseitigen
Respektierung der Souveränität und territorialen
Integrität, der gegenseitigen Nichteinmischung in die
inneren Angelegenheiten sowie der Gleichberechtigung und des
gegenseitigen Vorteils mit Wirksamkeit vom 28. Mai 1971 sich
gegenseitig anzuerkennen, diplomatische Beziehungen
aufzunehmen und innerhalb von sechs Monaten gegenseitig
Botschafter zu entsenden.
Die chinesische
Regierung respektiert den Status der Neutralität der
Republik Österreich.
Die
österreichische Regierung erkennt die Regierung der
Volksrepublik China als die einzige rechtmäßige
Regierung Chinas an.
Die chinesische Regierung
und die österreichische Regierung sind
übereingekommen, auf der Grundlage der
Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils
gemäß den internationalen Gepflogenheiten für
die Errichtung der Botschaft der Gegenseite in der
betreffenden Hauptstadt und für die Durchführung
ihrer Aufgaben alle erforderliche Hilfe zu
gewähren.
Bukarest, den 26. Mai
1971
Botschafter der Volksrepublik China in
Rumänien (gez.) Zhang Haifeng
Botschafter der
Republik Österreich in Rumänien (gez.) Eduard
Tschöp